Vereinsgaststätte SV Arnegg Hygiene-Konzept
- Im Schaukasten des Sportheims sowie am Weißen Brett ist die CoronaVO Gaststätten ausgehängt.
- Dieses Hygiene-Konzept wird zur Beachtung ebenfalls ausgehängt
- Jeder Gast, der die Gaststätte besucht, muss sich in eine Anwesenheitsliste eintragen lassen. Es gibt eine Anwesenheitsliste pro Tag. Einzutragen sind Name, Telefonnummer, Beginn und Ende des Besuchs. Mit der Eintragung bestätigt der Besucher, dass er in den vorangegangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer SARS-CoV2 infizierten Person gehabt hat und auch selber keine Anzeichen einer Krankheit aufweist.
- Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung auszuschließen.
- Es gilt ein Zutrittsverbot oder ein Teilnahmeverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
Oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. - Die Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig und ausreichend grlüftet. ·
- Die Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.
- Die Pflicht, bei der Abholung von Getränken und Speisen sowie beim Weg zur Toilette und zurück eine MNB zu tragen, wird an alle Gäste über alle verfügbare Kanäle informiert. Hinweise sind im Gastraum angebracht.
- Es befinden sich Hinweise über die gesamte Anlage, im Heim und auf der Terrasse verteilt, dass ein Abstand von 1,5m einzuhalten ist.
- Aufstellung der Tische:
- Im Innern der Vereinsgaststätte (80m2) ist ein großer Tisch aufgestellt, an dem die maximale Anzahl von 20 Personen Platz nehmen kann
- Die Laufwege sind mit Klebeband markiert.
- Auf der Terrasse stehen 120m2 zur Verfügung. Auf der Terrasse sind 2 Tische aufgestellt. Die Tische können so angeordnet werden, dass die jetzt maximal mögliche Personenzahl von 20 Personen Platz nehmen kann. Der Abstand zwischen den Tischen beträgt mindestens 1,5 Meter
- Getränke und Speisen: Getränke und Speisen werden von den Gästen entweder einzeln an der Theke abgeholt oder vom Bewirtungspersonal an den Platz gebracht. Vor der Theke sind die Wartepositionen auf dem Boden markiert.
- Speisen: Zur Zeit werden nur belegte Semmel angeboten. Diese werden in der Küche zubereitet und individuell auf Tellern ausgegeben.
- Zahlung: Zur Abwicklung der Zahlung wird eine hierfür geeignete Vorrichtung oder Ablagefläche verwendet. Bargeldlose Zahlung ist nicht möglich.
- Zur Reinigung von Flächen und Gegenstände im Gästebereich, insbesondere Tischflächen, Türgriffe und Lichtschalter, werden hinter der Theke Desinfektionsmittel und Tücher bereitgehalten, damit eine regelmäßige Reinigung durchgeführt werden kann.
- Toiletten: An den Toilettentüren sind Hinweise angebracht, dass nur eine Person in die Toilette darf.. In den Toiletten sind jeweils nur eine Toilette/ein Urinal zugänglich, das jeweils zweite ist abgeklebt, sodass man die Toiletten nur einzeln benutzen kann.
- Hygienehinweise und Anleitung zum Händewaschen sind bei den Waschbecken angebracht.
- Desinfektionsmittel ist verfügbar, im Heim und auf den Toiletten.
- Beim Schließen der Gaststätte werden alle Tische, Flächen sowie häufig berührte Arbeitsgeräte, Kühlschrankgriffe, Wasserhähne und Theken gründlich gereinigt.
- Geschirr: Geschirr wird in einer Industrie-Spülmaschine mit hohen Temperaturen gespült
- Bedienstete: Die Bewirtung wird regelmäßig von einem anderen Mitarbeiter durchgeführt. Dieser hat ein MNB zu benutzen, Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
- die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren,
- Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben
- die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren,
- den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen,
- Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- Kommunikation:
- Auf unserer Homepage werden die ganzen Regeln und Hinweise veröffentlicht.
- In den Blausteiner Nachrichten werden wir auf die Homepage und die dort veröffentlichen Regeln verweisen.
Dokumentation zum Nachvollziehen eventueller Infektionsketten
Gemäß den geltenden Regelungen sind wir verpflichtet zur Erfassung der Anwesenden im Sportheim und auf der Terrasse, namentlich und mit Telefonnummer oder Adresse . Diese Dokumentation wird spätestens nach vier Wochen vernichtet.
Jeder der Anwesenden erklärt mit der Eintragung in die Liste – welche durch die bewirtende Person vorgenommen wird – dass er in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu nachweislich positiv getesteten Personen hatte und sich selber gesund fühlt.
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Sportheim
Sportheim Öffnungszeiten:
Donnerstags von 20:00 Uhr bis 0:30 Uhr
und nach Absprache
Das Sportheim kann man auch mieten:
Unser Sportheim ist ein begehrtes Objekt um mit Freunden und Familie Geburtstage und Jubiläen zu feiern.
Schreibt uns eine E-Mail und informiert Euch.
Sportheim SV Arnegg | Geschäftsstelle SV Arnegg | ||
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