Unsere Mitgliedsbeiträge (<- hier klicken)
In unserer Hauptversammlung 2015 hatten wir die Ehöhung der Mitgliedbeiträge beschlossen.
Unser Mitgliedsantrag
(öffnen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusenden oder im Sportheim einwerfen)
Ermäßigter Beitrag: |
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Bescheinigungen für ermäßigten Beitrag müssen immer bis Ende Januar eines Jahres | ||||||
der Geschäftsstelle vorliegen, damit sie beim Beitragseinzug berücksichtigt werden können.
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Kündigungsfrist: |
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Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen der Geschäftsstelle bis zum | ||||||
30. September eines Jahres vorliegen und werden zum 31.12. desselben Jahres anerkannt. | ||||||
Kündigungen, die lediglich eine Abteilung betreffen, müssen ebenfalls schriftlich bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Das Abmelden in der Trainingsstunde reicht nicht aus.
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WICHTIGE INFORMATION zum Thema „SEPA“ Aufgrund der EU – Verordnung 260/2012 wird das bisherige Lastschriftverfahren spätestens zum 01.02.2014 durch das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren ersetzt! Das bedeutet, dass die bisherige Lastschriftvereinbarung zu diesem Zeitpunkt durch die neue „Vereinbarung zum Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften“ ersetzt wird. Die bisher erteilte Einzugsermächtigung kann als Sepa-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Für Bestandskunden müssen bei Umstellung auf SEPA keine neuen Mandate (Einzugsermächtigungen) eingeholt werden. Unsere Gläubiger-ID lautet: DE08ZZZ00000160166 |