Unsere Mitgliedsbeiträge (<- hier klicken)

In unserer Hauptversammlung 2015 hatten wir die Ehöhung der Mitgliedbeiträge beschlossen.

Unser Mitgliedsantrag
(öffnen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusenden oder im Sportheim einwerfen)

Ermäßigter Beitrag:

Bescheinigungen für ermäßigten Beitrag müssen immer bis Ende Januar eines Jahres 

der Geschäftsstelle vorliegen, damit sie beim Beitragseinzug berücksichtigt werden können.

 

Kündigungsfrist:

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen  und müssen der Geschäftsstelle bis zum
30. September eines Jahres vorliegen und werden zum 31.12. desselben Jahres anerkannt.

Kündigungen, die lediglich eine Abteilung betreffen, müssen ebenfalls schriftlich bei der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Das Abmelden in der Trainingsstunde reicht nicht aus.

 

WICHTIGE INFORMATION zum Thema „SEPA“ Aufgrund der EU – Verordnung 260/2012 wird das bisherige Lastschriftverfahren spätestens zum 01.02.2014 durch das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren ersetzt! Das bedeutet, dass die bisherige Lastschriftvereinbarung zu diesem Zeitpunkt durch die neue „Vereinbarung zum Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften“ ersetzt wird. Die bisher erteilte Einzugsermächtigung kann als Sepa-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Für Bestandskunden müssen bei Umstellung auf SEPA keine neuen Mandate (Einzugsermächtigungen) eingeholt werden. Unsere Gläubiger-ID lautet:               DE08ZZZ00000160166